↑Paaiškinimai: ⊙ – Gemeinschaftstation: bei diesen Stationen ist in Schrägschrift die den Dienst versehende Verwaltung angegeben. ◯ – Anschluß- oder Übergangsstation. Der name der anschließenden Bahn ist in den Vermerken über Anschlüsse (Übergangsstationen), die im geographischen Teil unter der Überschrift jeder Eisenbahnverwaltung aufgeführt sind, angegeben. ⚫ – Vor dem Stationsnamen – Station, auf die das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehrt Anwendung findet. 𓍝 – Gleiswaage: die Wiegefähigket is in () angegeben. ⚓︎ – Stationsort mit Dampfschiffstation. Bf. – Bahnhof. E – Eisenbahn-Telegraphenamt für den öffentlichen Verkehr. Frachtwgl. – Frachtgut in Wagenladungen. Gbf. – Güterbahnhof. GH – Station oder Haltest., die nur dem Güterverkehr dient. H* – Station oder Haltest., die dem Personen- (Gepäck- und Expreßgut-) und beschränkten Güterverkehr dient. Soweit bekannt, in () angegeben, welche Abfertigung zugelassen ist. H° – Station oder Haltest., die nur Betriebszwecken dient (nur Betriebs-, Verschiebe-, Kreuzungs- oder Umladestation). Hbf. – Hauptbahnhof. Htp. – Haltepunkt. HZA – Hauptzollamt. PH – Station oder Haltest., die dem Personen-, Gepäck- und Expreßgutverkehr dient, (b. Geb.) bedeutet beschränkte Gepäckabfertigung. PHp – Station oder Haltest., die nur dem Personenverkehrt dient (ohne Gepäck- und Expreßgutabfertigung). R – Laderampe für Kopf- und Seitenverladung. RBD – Reichsbahndirektion. SR – Seitenrampe. ZA – Zollamt. ZAbf. – Zoll-Abfertigungsstelle.
↑A. Nether. Stationsverzeichnis der Eisenbahnen Europas (früher Dr. Kochs Stationsverzeichnis) (mit Ausnahme von Großbritannien) unter Angabe der Adressen der Eisenbahnverwaltungen, der Entfernungen der Stationen untereinander, ihrer Abfertigungs- und sonstigen Befugnisse im Eisenbahn-Güterverkehr sowie ihrer geographischen und politischen Lage. 48 gänzlich durchgesehene, um Spanien und Portugal ergänzte Auflage. – Berlin, Verlag von Barthol & Co., 1929. // psl. 460